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Das KRITIS-Dachgesetz (Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen) bringt neue Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen — der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) — von der Registrierung bis zur Leitungsverantwortung. Dieser Bereich erklärt die Rechtslage nüchtern und praxisnah: was gilt, ab wann es gilt und was Betreiber jetzt vorbereiten sollten. Alle Beiträge beruhen auf dem Gesetzestext (Bundesgesetzblatt — BGBl. 2026 I Nr. 66, zuletzt geändert durch G. v. 21.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 221) und werden bei neuen Entwicklungen aktualisiert.
Das KRITIS-Dachgesetz kompakt: Wer ist betroffen, was ist zu tun, bis wann
Zehn Sektoren, sechs Pflichten, eine Fristenkaskade ab der Registrierung: der Gesamtüberblick zum Gesetz — wer erfasst ist, welche Ausnahmen gelten und was bis wann vorliegen muss.
Beitrag lesenKRITIS-Dachgesetz: Pflichten und Fristen im Überblick
Seit März 2026 in Kraft: Registrierung, Risikoanalyse, Resilienzplan, Meldewesen und Leitungspflicht. Die Fristen laufen nicht ab Inkrafttreten, sondern ab der eigenen Registrierung.
Beitrag lesenRegistrierungspflicht nach § 8: Wer muss sich wann registrieren?
Spätestens drei Monate, nachdem eine Anlage als kritisch gilt, muss sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registriert sein. Wann eine Anlage als kritisch gilt, setzt die ausstehende Rechtsverordnung voraus — die Registrierung startet dann alle weiteren Fristen.
Beitrag lesen§ 20 KRITIS-Dachgesetz: Was die Pflicht der Geschäftsleitung konkret bedeutet
§ 20 nimmt die Leitungsebene selbst in die Pflicht: Resilienzmaßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung organisatorisch sicherstellen — erstmals zehn Monate nach der Registrierung.
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